Zurück ins Lottoland Alle Jackpotbeträge sind Schätzwerte und können durch Wechselkursschwankungen abweichen. Bei Powerball und MegaMillions werden Gewinne in Gewinnstufe 1 in Raten ausgezahlt, alternativ nach Wahl von Lottoland als Einmalbetrag. Gewinne in den Gewinnstufen 1 bis 3 unterliegen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Kürzung um 38 %.
Bei SuperLotto unterliegen Gewinne in den Gewinnstufen 1 bis 3 einer Kürzung um 20 % gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei Lotterien mit Ratenzahlung können Gewinne wie folgt ausgezahlt werden: bis zu 20 Mio. € über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, bis zu 50 Mio. € über bis zu 25 Jahren und über 50 Mio. € über bis zu 30 Jahren.